Nachdem es sich – schlussendlich auch aus Kostengründen – um ein wirtschaftliches Unterfangen handelt, kommt der Ökonomie der Gutachtensarbeiten große Bedeutung zu. Selbstverständlich müssen und wollen wir, den ökonomischen Grundsätzen Genüge tuend, unsere Arbeit zu einem vernünftigen Preis bereitstellen.
Die Kosten werden dann, unabhängig von formalen Gegebenheiten, anerkannt werden, wenn der Nutzen, sprich die Information sowie die Verwendbarkeit des Gutachtens gegeben ist, wenn alle Grundsätze eingehalten sind und es in einem planhaften, strukturierten, nachvollziehbaren Verfahren erstellt wurde.
Wir werden somit bereits im Vorfeld darstellen, worum es geht, was es kosten kann (bei allen Vorbehalten) und welche möglichen Wege es gibt. Sofern möglich, werden wir aufzeigen, welche Zwischenfragen, Beweisfragen und Rechtsfragen vielleicht schon vorab geklärt werden sollten und welche Erweiterungen möglich sind.
Nur durch Information, die Unterlagenbeschaffung, die Offenlegung der einzelnen Schritte der Untersuchung, aber auch der möglichen Vermeidung von Ausuferungen kann Ökonomie und Verständnis für unsere Arbeit und unseren Aufwand erreicht werden.
Bei Unterhaltsgutachten in Fällen von sozialer Härte verrechnen wir außerdem einen reduzierten Stundensatz. (Beispiel: Frage der Herabsetzung des Unterhalts um monatlich 100 Euro…)
Die Kosten für die auftragsgemäße Erstellung eines Gutachtens werden transparent dargestellt, vernünftig gehalten und die Mittel wirtschaftlich eingesetzt.
Dabei ist immer Rücksprache und Kommunikation mit dem Gericht oder dem/der Auftraggeber/in geboten. Dies hilft auch, ein Bewusstsein für unsere Arbeit zu schaffen.
Wann ist ein Schuldner (nicht mehr) in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachzukommen?
Judikatur zum Unterhalt ist oft kasuistisch und fallbezogen, der Überblick nicht immer leicht.
insbesondere §146 StGB, §153 StGB, §156 StGB, §159 StGB, §163a und §163b StGB.
Im betrieblichen Bereich entspricht der Verdienstentgang dem verlorenen Deckungsbeitrag.
Privatgutachten als wesentliche Hilfe um zum Recht zu kommen.
Schätzmethoden im Abgabenverfahren haben oft nicht den für Strafverfahren notwendigen Sicherheitsgrad.
Auch hochkomplexe Rechenmethoden helfen nicht bei unplausiblen Daten, Annahmen und Prognosen.
Wenn klar ist, dass das Unternehmen eingestellt wird, ist nur der Liquidationswert zu berechnen.
SLT Gutachten GmbH
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